Mandatsbedingungen YSolutions Transparenzregister
1.1.
Gegenstand unserer Tätigkeit und dieser Vereinbarung („Vereinbarung“) ist Unterstützung des Mandanten bei der Erfüllung der sich aus §
20 GWG ergebenden Pflichten hinsichtlich des Transparenzregisters. Die Leistung wird von YSolutions erbracht, einer Einheit von YPOG.
Unsere Leistung erfolgt ausschließlich Ihnen gegenüber als unserem Mandanten. Unsere Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen,
sofern wir nicht einer Haftungsübernahme im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zustimmen.
1.2.
Das Mandat wird von YSolutions betreut, einer Einheit von YPOG, die sich auf softwaregestützte Prozesse wie beispielsweise
Transparenzregistermeldungen spezialisiert hat.
2.1.
Unsere Tätigkeit wird mit Pauschalpreisen wie im Angebot dargestellt vergütet. Hinzu kommen Honorare auf Stundenbasis für
Tätigkeiten, die über den pauschal berechneten Leistungsumfang hinausgehen. Dazu zählen insbesondere die Ermittlung wirtschaftlich
Berechtigter, soweit sie nicht im Angebot als Festpreis ausgewiesen ist. Nicht erfasst ist ohne gesonderte Vereinbarung die Klärung
von Unstimmigkeitsmeldungen oder sog. Clean Ups, bei denen wir zur Bereinigung des Datenbestandes im Transparenzregister im
erforderlichen Umfang alle Meldungen seit dem 1.10.2017 nachprüfen und ggf. rückwirkend korrigieren. Die Vertretung in
Ordnungswidrigkeitenverfahren bedarf einer gesonderten Vereinbarung und der Bestellung eines Verteidigers und ist nicht vom Mandat
erfasst. Desgleichen bedarf die technische Unterstützung bei Kündigung des Vertrages in Hinblick auf den Datenbestand des
Kundenportals einer gesonderten Beauftragung, soweit die Unterstützung über die Möglichkeit des Downloads der gespeicherten Daten
hinausgehen soll. Im Falle der Vergütung nach Zeitaufwand führen wir Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit. Den Rechnungen
wird dann eine Aufstellung beigefügt sein, die für jeden auf dem Mandat tätigen Mitarbeiter tageweise die auf das Mandat verwendete
Gesamtzeit, gerundet auf volle sechs Minuten („Zeittakt“), ausweist und eine stichpunktartige Tätigkeitsbeschreibung enthält. Ein
angefangener Zeittakt wird jeweils voll berechnet, sobald die Hälfte des Zeittaktes erreicht ist; andernfalls wird er nicht in
Rechnung gestellt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass damit alle rechtlichen Anforderungen an eine zeitbasierte Abrechnung
als erfüllt gelten. Das Stundenhonorar ist im Angebot ausgewiesen. Die von uns erstellte Dokumentation ist für die Abrechnung
grundsätzlich maßgeblich. Selbstverständlich bleibt Ihnen der Nachweis der Unrichtigkeit unbenommen. Sollten wir binnen vier Wochen
nach Zugang der Dokumentation nichts von Ihnen hören, dürfen wir die Dokumentation als anerkannt betrachten. Unsere Honorarnoten sind
sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2.2.
Sämtliche Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Auslagen werden für Services von YSolutions nicht
erhoben, soweit dies im Angebot nicht gesondert ausgewiesen ist oder keine gesonderte Vereinbarung mit dem Mandanten getroffen wurde.
3.1.
Gesetzliche Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen: YPOG ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
Berufshaftung („PartG mbB“). Partner i. S. d. Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes („PartGG“) sind ausschließlich die aus dem
Partnerschaftsregister ersichtlichen Personen. Alle anderen auf dem Briefpapier und der Homepage von YPOG genannten oder in sonstiger
Weise als YPOG zugehörig gekennzeichneten Personen sind keine Partner i. S. d. PartGG. Für Schäden infolge etwaiger fehlerhafter
Berufsausübung haftet den Gläubigern nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Eine
persönliche Haftung sowohl der Partner als auch der Mitarbeiter von YPOG ist ausgeschlossen. YPOG unterhält eine
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, deren Versicherungssumme die gesetzlichen Mindestsummen um ein Mehrfaches übersteigt und die
Leistungen von YSolutions ausdrücklich einschließt.
3.2.
Darüber hinaus wird die Haftung von YPOG für Schadensersatzansprüche jeder Art – mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit – pro fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf EUR 10.000.000 (in Worten: zehn Millionen Euro)
beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit. . Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann,
wenn die Verletzungen von Pflichten aus dieser Vereinbarung eine Haftung von YPOG gegenüber einer anderen Person als den Mandanten
begründen. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen resultierenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in
mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes
Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betroffenen Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder
wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Die Gesamthaftung von YPOG gegenüber mehreren Auftraggebern und/oder mehreren
Anspruchsberechtigten wird ebenfalls auf insgesamt EUR 10.000.000 (in Worten: zehn Millionen Euro) pro einzelnem Schadensfall
beschränkt.
4.1.
Sie sind damit einverstanden, dass wir bei der Kommunikation mit Ihnen und Dritten elektronische Kommunikationsmittel – insbesondere
auch E-Mail und drahtlose Technologie – verwenden. Es besteht insofern bekanntermaßen das Risiko, dass Informationen, die auf
elektronischem Weg übermittelt werden, nicht vollständig vor dem Zugriff außenstehender Dritter geschützt werden können. Ferner können
elektronisch gesendete Mitteilungen Viren oder anderen Komponenten enthalten, die IT-Systeme stören oder ihnen Schaden zufügen können.
Für Schäden, die aus technischen Funktionsstörungen oder dem unerlaubten Zugriff Dritter auf elektronische Kommunikation herrühren,
sind wir nicht verantwortlich, soweit diese nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden eines unserer Partner
oder eines unserer Mitarbeiter beruhen.
4.2.
Wir führen unsere Akten in elektronischer Form. Daten bewahren wir für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auf. Danach
sind wir berechtigt, Dateien zu löschen.
4.3
Soweit ein Dauerschuldverhältnis begründet wurde („Abonnement“, „Subscription“, z.B. das Kundenportal inkl. Wiedervorlagefunktion
beim Transparenzregisterservice) kann die Dienstleistung von jeder der Parteien mit einer Frist von 10 Wochen zum Ablauf der
jeweiligen Abrechnungsperiode (z.B. jährlich, vierteljährlich) gekündigt werden.
5.
Diese Vereinbarung und das Mandatsverhältnis unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Internationalen
Privatrechts. Für etwaige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und/oder dem Mandat ist, soweit zulässig,
das Landgericht Berlin ausschließlich zuständig. Änderungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser Bestimmung selbst, bedürfen der
Schriftform. Die Abtretung Ihrer Ansprüche aus dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz
oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Regelung tritt die Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien
wirtschaftlich gewollt haben. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in dieser Vereinbarung.